Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pizzaiolo Damiano – Mobiles Pizza-Catering

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Catering-Dienstleistungen von Pizzaiolo Damiano bei privaten Veranstaltungen, Firmenanlässen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und sonstigen Veranstaltungen in der Schweiz.

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Annahme der Offerte anerkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen in der Offerte haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Buchung und Reservation

Die Buchungsgebühr beträgt CHF 750.– und beinhaltet die ersten 30 Pizzen sowie die unter Ziffer 4 beschriebenen Dienstleistungen.

Die Buchung gilt erst als verbindlich bestätigt, sobald:

  • Der Auftraggeber die Offerte schriftlich angenommen hat.
  • Die Buchungsgebühr von CHF 750.– vollständig eingegangen ist.
  • Pizzaiolo Damiano die Reservation schriftlich bestätigt hat.

Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Pizzaiolo Damiano verzichtet dadurch auf die Annahme anderer, zeitlich konkurrierender Buchungen für diesen Termin.

Bis zur verbindlichen Buchungsbestätigung besteht kein Anspruch auf die Reservation eines bestimmten Datums.

3. Preise und Abrechnung

Die Buchungsgebühr von CHF 750.– beinhaltet die ersten 30 Pizzen.

Jede weitere Pizza wird mit CHF 22.– berechnet.

Die Anzahl der zusätzlich zubereiteten und ausgegebenen Pizzen wird während der Veranstaltung erfasst und nach dem Anlass in Rechnung gestellt.

Die Buchungsgebühr wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.

Die Schlussrechnung für zusätzliche Pizzen, vereinbarte Fahrtkosten und allfällige Zusatzleistungen ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

4. Leistungsumfang und Servicezeiten

Pizzaiolo Damiano bietet frisch zubereitete Pizzen direkt am Veranstaltungsort an.

Die Standardbuchung beinhaltet:

  • Die Vorbereitung des Pizzateigs mit einer Reifezeit von 48 Stunden.
  • Die Vorbereitung der Zutaten und der erforderlichen Ausrüstung.
  • Die Anfahrt gemäss den Fahrtkostenregelungen.
  • Den Aufbau und die Einrichtung des mobilen Pizza-Caterings.
  • Das Vorheizen der Pizzaöfen, welches ungefähr 30 Minuten benötigt.
  • Zwei Stunden Pizzaservice.
  • Den anschliessenden Abbau und das Verladen der Ausrüstung.

Pizzaiolo Damiano trifft in der Regel zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Pizzaservices am Veranstaltungsort ein. Diese Vorbereitungszeit ist erforderlich, um sämtliche Geräte aufzubauen, die Pizzaöfen auf Betriebstemperatur zu bringen und einen reibungslosen Service sicherzustellen.

Nach Beendigung des Pizzaservices wird ungefähr eine weitere Stunde für den Abbau benötigt.

Beispiel bei einem Servicebeginn um 18:00 Uhr:

  • 16:00 Uhr – Ankunft, Aufbau und Vorbereitung
  • 18:00 Uhr – Beginn des Pizzaservices
  • 20:00 Uhr – Ende des Pizzaservices
  • 20:00–21:00 Uhr – Abbau und Abfahrt

Eine Verlängerung der Servicezeit ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Der zusätzliche Stundenansatz wird vorab vereinbart.

5. Anfahrt und Fahrtkosten

Die An- und Rückfahrt innerhalb eines Umkreises von 30 km ab dem Betriebsstandort von Pizzaiolo Damiano ist in der Buchungsgebühr enthalten.

Dies entspricht einer gesamten Fahrstrecke von maximal 60 km.

Bei einer längeren Fahrstrecke werden CHF 1.– pro zusätzlich gefahrenem Kilometer über die ersten 60 km hinaus berechnet.

Die Berechnung erfolgt anhand der vereinbarten Fahrstrecke für Hin- und Rückfahrt.

Allfällige zusätzliche Fahrtkosten werden in der Offerte ausgewiesen.

6. Annullierung durch den Auftraggeber

Da Pizzaiolo Damiano den vereinbarten Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und dadurch auf andere, zeitlich konkurrierende Buchungen verzichtet, gelten folgende Annullierungsbedingungen:

6.1 Nicht rückerstattbare Reservationsgebühr

Von der bei der Buchung zu leistenden Vorauszahlung von CHF 750.– gelten CHF 350.– als nicht rückerstattbare Reservationsgebühr.

Diese Reservationsgebühr dient der verbindlichen Sicherung des Veranstaltungstermins und der Entschädigung für die exklusive Terminreservation sowie die damit verbundene Ablehnung anderer Buchungsanfragen.

Die verbleibenden CHF 400.– gelten als Vorauszahlung für die vereinbarte Catering-Dienstleistung.

Bei Durchführung der Veranstaltung wird die gesamte Vorauszahlung von CHF 750.– auf den vereinbarten Preis angerechnet und beinhaltet die ersten 30 Pizzen.

6.2 Annullierung mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung

Bei einer schriftlichen Annullierung mindestens 7 Tage (168 Stunden) vor dem vereinbarten Beginn des Pizzaservices werden dem Auftraggeber CHF 400.– zurückerstattet.

Die Reservationsgebühr von CHF 350.– wird einbehalten.

6.3 Annullierung weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung

Bei einer schriftlichen Annullierung weniger als 7 Tage (168 Stunden) vor dem vereinbarten Beginn des Pizzaservices erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung von CHF 750.–.

Der gesamte Betrag wird als vereinbarte Annullierungsentschädigung für die exklusive Terminreservation, entgangene Buchungsmöglichkeiten sowie den bereits entstandenen organisatorischen und vorbereitenden Aufwand einbehalten.

6.4 Form der Annullierung

Annullierungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen.

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annullierung bei Pizzaiolo Damiano.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Verschiebung einer Veranstaltung

Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

Kann Pizzaiolo Damiano den gewünschten Ersatztermin anbieten, kann die bereits bezahlte Buchungsgebühr nach gegenseitiger Vereinbarung auf den neuen Termin übertragen werden.

Ein Anspruch auf eine kostenlose Terminverschiebung besteht nicht.

Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, gelten die Annullierungsbedingungen gemäss Ziffer 6.

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort:

  • Ein geeigneter, sicherer und gut zugänglicher Standplatz zur Verfügung steht.
  • Genügend Platz für den Aufbau und den sicheren Betrieb der Pizzaausrüstung vorhanden ist.
  • Die erforderlichen Zufahrts- und Parkmöglichkeiten gewährleistet sind.
  • Notwendige Bewilligungen für die Durchführung der Veranstaltung und den Betrieb am vorgesehenen Standort vorhanden sind.
  • Besondere Anforderungen des Veranstaltungsortes frühzeitig mitgeteilt werden.

Allfällige Anforderungen bezüglich Strom, Wasser oder weiterer Infrastruktur werden vor der Veranstaltung individuell vereinbart.

9. Witterung und höhere Gewalt

Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Auftraggeber für geeignete Bedingungen, damit der Pizzaservice sicher durchgeführt werden kann.

Bei extremen Wetterbedingungen oder anderen Umständen, welche die Sicherheit von Personen oder den Betrieb der Ausrüstung gefährden, kann Pizzaiolo Damiano den Service vorübergehend unterbrechen.

Bei Ereignissen höherer Gewalt, welche die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung.

Die rechtlichen Folgen richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10. Verhinderung durch Pizzaiolo Damiano

Sollte Pizzaiolo Damiano die vereinbarte Dienstleistung aus wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen nicht erbringen können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Pizzaiolo Damiano bemüht sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung.

Kann die vereinbarte Dienstleistung nicht erbracht werden, wird die bereits bezahlte Buchungsgebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Haftung

Pizzaiolo Damiano verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und hygienischen Zubereitung der angebotenen Speisen.

Für Schäden, die durch unsachgemässe Eingriffe Dritter, unzureichende Infrastruktur des Veranstaltungsortes oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, haftet Pizzaiolo Damiano nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

12. Anwendbares Recht

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt schweizerisches Recht.

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


 

Pizzaiolo Damiano
Mobiles Pizza-Catering für Firmenanlässe, Hochzeiten und private Veranstaltungen

Website: https://pizzaiolodamiano.ch/